Formalitäten (Reisevorbereitungen, Visa etc.)
Deutsche Staatsbürger die in der Republik Südafrika ein Praktikum,
welches für das Studium erforderlich ist (Pflichtpraktikum), absolvieren
möchten, benötigen kein Visum oder sonstige Erlaubnis vor der Ankunft
in Südafrika. Falls das Praktikum nicht für das Studium erforderlich ist,
sollte es unbezahlt sein um diese Bewilligung zu erhalten. Voraussetzung
hierfür ist, dass die Dauer von 6 Monaten für das Praktikum nicht
überschritten wird.
Bei der Ankunft in Südafrika wird die Arbeitserlaubnis auf der Besuchserlaubnis
von einem Immigration Officer vermerkt.
Die folgenden Dokumente sollten dazu vorgelegt werden:
- Reisepass (muss noch mindestens 30 Tage nach Ausreisedatum gültig sein)
- ein Schreiben welches die Flugdetails, Daten über das Praktikum und
persönliche Angaben enthält;
- Bestätigungsschreiben der Hochschule für die Notwendigkeit des Praktikums
- Einladungsschreiben des Arbeitgebers in Südafrika
Bezüglich des Visums sollte man unbedingt beachten die Aufenthaltsdauer nicht zu überschreiten, da dies zu Geldstrafen oder sogar Haft führen kann. Hier sollte man sich vor dem Ablauftermin um eine Verlängerung kümmern.
In seltenen Fällen wird sich der Arbeitgeber um ein anderes Visum bemühen, unter Umständen sogar um eine Arbeitserlaubnis. Somit kann es durchaus Abweichungen von den offiziellen Regelungen für Praktikanten geben. In jedem Falle empfiehlt es sich diesen Punkt mit dem jeweiligen Unternehmen abzuklären.
Die Botschaft der Republik Südafrika befindet sich in Berlin. Darüber hinaus gibt es eine konsularische Vertretung in München. In München werden Konsularangelegenheiten für die Länder Bayern und Baden-Württemberg bearbeitet:
Konsularabteilung
Botschaft der Republik Südafrika
Tiergartenstr. 18
10785 Berlin
Tel.: 030-22073-0
Fax: 030-22073-202
Email: konsular@suedafrika.org
Südafrikanisches Generalkonsulat
Sendlinger-Tor-Platz 5
80336 Munich
Tel.: 089 231 163 0
Fax: 089 231 163 53
Email: info@saconsulate.de
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